Zulagen Riester Rente

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Welche Zulagen gibt es bei der Riester Rente und wie hoch sind diese

Bei der Riester Rente gibt es zwei Arten der Zulagen. Zum einen die Eigenzulagen (oder Grundzulage) und die Kinderzulage.

Die Eigenzulage steht jedem Förderungsberechtigen zu. Wer zusätzlich ein oder mehrere Kinder auf der Steuerkarte hat, kann für jedes Kind zusätzlich noch die Kinderzulage anfordern.

In den Jahren 2006 und 2007 beträgt die Eigenzulage 114 Euro jährlich. Die Kinderzulage schlägt mir 138 Euro pro Jaht zu Buche. Ab 2008 erhöhen sich die Zulagen auf 154 Euro Eigenzulagen, bzw. 185 Euro pro Kind.

Damit können Sie rechnen

Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat folgenden Anspruch auf Zulagen:

Beide Eltern erhalten jeweils 114 Euro Eigenzulage. Auch wenn nur einer der beiden förderberechtigt ist. Pro Kind erhalten Sie die Kinderzulagen von 138 Euro.

2 x 114 Euro =    228 Euro
2 x 138 Euro =    276 Euro
Förderanspruch: 504 Euro

Dieser Familie würde der Staat also über 500 Euro zur privaten Altersvorsorge zuzahlen.

Hier eine Auflistung der Themen des Riester Rente Reports. So können Sie auch direkt zu einem Teil springen, der Sie besonders interessiert.

Riester Rente Report - Übersicht
  1. Welche Personen haben Anspruch auf staatliche Förderung
  2. Welche Förderungen gibt es und wie hoch sind diese
  3. Wie hoch ist Ihr Eigenanteil
  4. Auszahlungsmöglichkeiten
  5. Steuerliche Behandlung der Riester Rente
  6. Vergleich Riester Rente