Welche Zulagen gibt es bei der Riester Rente und wie hoch sind diese
Bei der Riester Rente gibt es zwei Arten der Zulagen. Zum einen die Eigenzulagen (oder Grundzulage) und die
Kinderzulage.
Die Eigenzulage steht jedem Förderungsberechtigen zu. Wer zusätzlich ein oder mehrere Kinder auf der Steuerkarte
hat, kann für jedes Kind zusätzlich noch die Kinderzulage anfordern.
In den Jahren 2006 und 2007 beträgt die Eigenzulage 114 Euro jährlich. Die Kinderzulage schlägt mir 138 Euro
pro Jaht zu Buche. Ab 2008 erhöhen sich die Zulagen auf 154 Euro Eigenzulagen, bzw. 185 Euro pro Kind.
Damit können Sie rechnen
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat folgenden Anspruch auf Zulagen:
Beide Eltern erhalten jeweils 114 Euro Eigenzulage. Auch wenn nur einer der beiden förderberechtigt ist.
Pro Kind erhalten Sie die Kinderzulagen von 138 Euro.
2 x 114 Euro = 228 Euro
2 x 138 Euro = 276 Euro
Förderanspruch: 504 Euro
Dieser Familie würde der Staat also über 500 Euro zur privaten Altersvorsorge zuzahlen.
Hier eine Auflistung der Themen des Riester Rente Reports. So können Sie auch direkt zu einem Teil springen, der
Sie besonders interessiert.
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