Wie können Sie sich die Riester Rente nachher auszahlen lassen und wie wird diese versteuert
Auszahlungsmöglichkeiten
Seit dem 01.01.2005 haben Sie die Möglichkeit sich bei Rentenbeginn 30% der Anfangskapitals in einer Summe als
Kapitalabfindung auszahlen lassen.
Die restlichen 70% die Im Vertrag verbleiben, kann man sich nur monatlich, als lebenslange Leibrente auszahlen lassen.
Auch die Erträge und anfallenden Zinsen während der Auszahlungsphase können gesondert ausgezahlt werden.
Steuerliche Behandlung der Riester Rente
Haben Sie während der Vertragslaufzeit vom Sonderausgabenabzug profitiert, so ist die Riester Rente voll zu
versteuern.
Wenn Sie lediglich die Zulagen erhalten haben aber keine Steuerersparnis, so wird die Riester Rente nur mit dem
Ertragsanteil versteuerert. Die Versteuerung findet in Höhe des persönlichen Einkommensteuersatz statt.
Hier eine Auflistung der Themen des Riester Rente Reports. So können Sie auch direkt zu einem Teil springen, der Sie besonders interessiert.
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