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Die Rente ab 67 ist beschlossene Sache und das hat Folgen für alle, die vor dem Jahre
1947 geboren sind. Erfahren Sie alle Details und Infos zum Thema Rente 67.
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Was bleibt und was ändert sich
- Alle Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1947 geboren sind gehen weiterhin mit 65 in Rente
- Wer zwischen 1947 und 1958 geboren ist, der geht duch die Rente 67 zufünfigt jeweils einen Monat später in Rente als der vorherige
Jahrgang
- Alle zwischen 1959 und 1963 geborenen werden durch die Rente 67 jeweils zwei Monate später in Rente gehen als der vorherige Jahgang
- Erst wer nach dem 01. Januar 1964 zur Welt kam, geht durch die Rente mit 67 Jahren wirklich erst mit 67 in Rente.
Keine Regel ohne Ausnahmen
Bei bestimmten Personengruppen wird der Rentenbeginn gesondert geregelt:
- Wer mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, kann weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen
- Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren gilt folgendes: Das Rentenalter für eine abschlagsfreie Altersrente wird stufenweise
von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Wer vorzeitig in Rente will, kann dies frühestens mit dem 63. Lebensjahr und einem Rentenabschlag von 14,4% (auf die volle gesetzliche Rente)
tun
- Bei Schwerbehinderten wird das Rentenalter für eine abschlagsfreie Altersrente von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Wer seine Rente
vorzeitig in Anspruch nehmen will, kann dies jetzt erst ab dem 62. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8% tun.
- Bei Bergleuten, die lanjährig unter Tage beschäftigt waren (25 Jahre und mehr) wurde die Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre erhöht
- Große Witwen-/Witwerrente: Hier wurde die Altersgrenze von 45 auf 47 Jahre angehoben
Wie hoch ist Ihre Rente
Über eines brauchen wir uns jedenfalls keine Gedanken mehr zu machen:
die gesetzliche Rente reicht nicht aus!
Wer hier nicht privat vorsorgt, der sieht im Alter wirkich alt aus.
Es gibt zahlreiche Versicherungsslösungen für den Aufbau einer in der heutigen Zeit so wichtigen privaten Vorsorge.
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Die Höhe Ihrer Altersrente ist von verschiedenen Kriterien abhänig. Hauptsächlich fallen zwei Punkte ins
Gewicht:
- Anzahl Ihrer Pflichtbeitragsjahre und
- Die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte
Der erste Punkt bezeichnet die Anzahl von Jahren, die Sie sozialversicherungspflichtig angestellt waren, bzw. in die
gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die Höhe der Entgeltpunkte richtet sich nach der Höhe Ihre Einkommens, das Sie während Ihres Berufslebens
verdient haben. Dazu wird jedes Jahr ein Durchschnittseinkommen berechnet. Liegen Sie mit Ihrem Gehalt unter diesem Durchschnitt erhalten sie
0, ... Entgeltpunkte. Verdienen Sie über dem Durchschnitt, so erhalten Sie 1, ... Entgeltpunkte.
Die genaue Höhe Ihres derzeitigen Rentenanspruchs können Sie jederzeit und kostenlos bei der für Sie
zusändigen gesetzlichen Rentenversicherung (BfA oder LVA) anfordern.
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