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Sie möchten Ihre kfz-Versicherung abmelden? Hier steht wie es geht und was sie beachten sollten...
Eigentlich kann man eine Kfz-Versicherung gar nicht abmelden. Man kann sie jedoch kündigen wenn man das versicherte Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet hat. Dadurch ist die Kfz-Versicherung überflüssig, da ja gar kein Fahrzeug mehr auf Sie zugelassen ist. Für die Abmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie das Auto im Auftrag (für einen Freund, Bekannten, Familienangehörigen etc.) abmelden möchten, so brauchen Sie ebenfalls eine Vollmacht von dieser Person in der er Sie zur Abmeldung bevollmächtigt. Normalerweise gibt das Straßenverkehrsamt die Abmeldung automatisch an die jeweilige Versicherung weiter. Um diesen Prozess zu beschleunigen (dauert manchmal länger als 3 Wochen) kann man auch eine Kopie der Abmeldebescheinigung per Post oder Fax an die Versicherung weiterleiten. Die Gesellschaft rechnet dann taggenau (bis zum Tag der Abmeldung) Ihren Vertrag ab. Wenn Sie bereits im Voraus gezahlt haben, bekommen Sie den zuviel bezahlten Beitrag natürlich zurück. Wenn Sie für das abgemeldete Fahrzeug ein neues oder anderes Auto anmelden möchten haben Sie natürlich freie Versicherungswahl. Vergleichen lohnt sich immer. Berechnen Sie doch einfach mal Ihr Auto und finden Sie heraus wo Sie die besten Konditionen bekommen. |