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Berufsunfähigkeit Verweisung

Bei der Verweisung bei Berufsunfähigkeit handelt es sich in Wirklichkeit um zwei verschiedene Arten der Verweisung: Der abstrakten und der direkten Verweisung.

  • Abstrakte Verweisbarkeit: Sie sind in Ihrem gelernten Beruf berufsunfähig, sind aber in der Lage eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Vorkenntnisse und Ihrer gesundheitlichen Lage auszuüben. In diesem Fall würden Sie gar keine Rente erhalten, obwohl sie doch eigentlich in Ihrem gelernten und ausgeübten Beruf BU geschrieben sind. Daher sollten Sie immer darauf achten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichtet. Vielleicht zahlen Sie durch diesen Einschluss des Verzichts ein oder zwei Euro mehr pro Monat, doch wer hier am falschen Ende spart darf sich nicht wundern wenn er nachher gar nichts bekommt. Nur auf den Preis gucken bringt hier nichts, denn was nutzt Ihnen die billigste Versicherung wenn sie im Ernstfall nicht leistet?
  • konkrete Verweisbarkeit: Wenn Sie selbst eine Umschulung anstreben oder in einer Nachuntersuchung festgestellt wird, dass Ihre Gesundheit sich verbessert hat und Sie nun in der Lage sind eine neue Tätigkeit auszuüben, so können Sie auf diese konkrete Tätigkeit verwiesen werden.

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